Bülstringen wurde erstmals als Bulsteringe (Bulstringe ) in der Chronik im Jahre 1121 genannt.
"Der Bischof Reinhard von Halberstadt bestätigte dem Kloster Schöningen Güter des zerstörten Klosters Calbe / Saale bei seiner Neugründung, darunter 2 Hufen und 2 Höfe in Bulsteringe." Der Ort gehörte weiterhin dem Grafengeschlecht von Grieben, deren einzelne Glieder sich zuweilen von Hildesleve und von Ammensleve nannten und welche in den Ohregegenden bis hinter Calvörde begütert waren.

Durch dieses Geschlecht mag daher der genannte Besitz 2 Hufen und 2 Höfen und 5 1/2 Hufen Land in Bülstringen. Ordensmeister Friedrich von Alvensleben aus Wichmannsdorf verkauft im 14. Jahrhundert in Übereinstimmung mit seinen Ordensbrüdern für 300 Silbermark das gesamte Dorf Bülstringen an seinen Bruder Ritter v. Alvensleben.

Nachdem er das Geld erhalten hatte, verschwand er mit seinen Ordensbrüdern.



gab es Übergriffe der Regensteiner auf die Bülstringer und die Be-
wohner der benachbarten Dörfer , Böddensell, Lemsell und Ellersell. Erzbischof Ruprecht von Magdeburg sah sich gezwungen, ein Verhör über diese Taten anzustellen. Die Beschuldigten mußten bezeugen, dass die genannten Dörfer dem Erzbistum Magdeburg gehörten. Bülstringen gehörte jedoch nicht dazu. Der größte Teil Bülstringen gehörte dem Templerorden schon vor 1289. Er erhielt vom Grafen Konrad das benachbarte und später wüste Dorf Wolfshausen.

In späterer Zeit wiederholten sich diese Schenkungen. Nach dem Aussterben des männlichen Stammes des Grafengeschlechts v. Grieben zu Beginn des 13. Jahrhunderts

verlieh Bruno von Eilsleben bei der Aufnahme seines Sohnes in den Templerorden die Rechte an 5 Höfen und 5 1/2 Hufen Land in Bülstringen. Ordensmeister Friedrich von Alvensleben aus Wichmannsdorf verkauft im 14. Jahrhundert in Übereinstimmung mit seinen Ordensbrüdern für 300 Silbermark das gesamte Dorf Bülstringen an seinen Bruder Ritter v. Alvensleben. Nachdem er das Geld erhalten hatte, verschwand er mit seinen Ordensbrüdern.




meldet eine Nachricht unter Erzbischof Friedrich, die da lautet: Bülstringe is egendom und ist gelegt unter das Godeshuß to Magdeburg unde ist min halff mit allem Rechte, hebbe in der Mölen drey verdel und den Tins halff mit etlichen Wesen und Gebhard von Alvensleben hat uns verkofft dat Dorp tu Bülstringen halff mit allem Rechte und Kerlehn.
belehnte Kurfürst Albrecht v. Brandenburg den Ritter Busso und seine Brüder Ludolf und Gebhard v. Alvensleben mit dem Schloß Calbe und weiteren Lehnsgütern, darunter das Dorf Bülstringen.


Das Leben umfasste neben Diensten und Kirchlehen auch die hohen und niederen Gerichte. Weitere Belehnungen liegen aus den Jahren 1488 und 1506 vor. Von 1485 an gehörte das Dorf als altmärkisches Lehen bis zum Jahr 1811 denen von Alvensleben.





Entstehung des Gemeindewappens!


Bislang hatte es kein auf die Ortsgeschichte bezogenes Wappen gegeben. So wurde anlässlich der 875 Jahrfeier im Jahr 1996 der Vorschlag gemacht die Triftfehde als Motiv auszuwählen, welche sich im Jahre 1680 ereignete und auf der nachfolgende Seite beschrieben wird.



Laut Urkunde vom 10.05.96 erhielt die Gemeinde die Genehmigung die Gemeindeflagge und das Wappen zu führen. Das Wappen enthält folgende Symbolik: Kuhkopf, Mordgraben, Triftweg, Hellebarde. Es wird mit Beschluß des Gemeinderates vom 29.01.1996 als Siegel geführt.

 

Die Stadt Neuhaldensleben hatte noch in früheren Zeiten seit Mitte des 15. Jahrhunderts das außerhalb der eigentlichen Grenzen gelegene Waldrevier, den Zernitz, in Besitz und konnte hier auf den umliegenden fetten Wiesen das Vieh weiden lassen. Aber um dorthin zu gelangen, mußte eine Trift ( Pfad ), die durch das Gehölz der Gemeinde Bülstringen führte, benutzt werden. Das ließen sich die Bülstringer über 200 Jahre ruhig gefallen.


Als dann das Erzstift Magdeburg, zu dem Neuhaldensleben gehörte, im Jahre 1680 an Brandenburg fiel und die Bülstringer und die Neuhaldensleber einen gemeinsamen Herrn hatten, wollten sie sich die Schädigungen durch das Vieh die auf ihrem Grund und Boden enstanden nicht länger gefallen lassen. Sie setzen sich zur Wehr indem sie einen tiefen Graben auswarfen, umso den Weg zu sperren. Als das die Stadtväter sahen, entsandten sie etwa 20 Bürger mit Wehr und Waffen um dort den Graben in einer Breite von 2 Wagen wieder zuzuschütten und die Bülstringer notfalls mit Gewalt zu vertreiben.

 

Der Erfolg war allerdings nur von kurzer Dauer, denn am Mittag desselben Tages kam die Nachricht, dass sich die Bülstringer in großen Mengen eingefunden hatten um den Graben wieder auszuheben. Nun glaubte die Stadt, dass sie die Pflicht habe, sich ihre Gerechtsame zu erhalten und deshalb die Bauern in offener Fehde mit Gewalt zu vertreiben.


So wurden 4 Rottmeister mit je 20 Mann kommandiert welche sich mit Spießen, Degen, Prügeln und Geschossen bewaffnet durch den Ratmann Knape an den Streitort geführt wurden. Als sie hier gegen Abend angelangten, fanden sie die Bauern aus Bülstringen mit ihren Knechten und Söhnen, alle mit starken Knütteln und Ackerwerk-zeugen bewaffnet, in großer Zahl vor. Sie standen drohend hinter dem aufgeworfenen Graben, wie hinter einer Brustwehr. Der Bürgermeister sandte zuerst 2 Bürger als Friedensvermittler ab, in der Hoffnung, auf friedlichem Wege zum Ziele zu kommen. Aber die Bauern dachten nicht daran, sie gaben widerwärtige Antworten, die den hitzigen und stolzen Bürgermeister so erregten, dass er die Bürger zum Anrücken kommandierte.

Durch die entstandene überhitzte Situation an jenem Graben, ließ der Haldensleber Bürgermeister „Heintsche“ durch Ziehen und Schwingen seines Degens die Worte fallen: „ Ja ich will dich!“- worauf dann ein förmlicher Kampf mit den Bauern entstand, worin diese, nur mit Knüppeln bewaffnet, bald unterlagen, und einer derselben, namens Andreas Bromann, erstochen und 18 weitere schwer verwundet wurden. Jener Graben, bei dem sich diese Begebenheit ereignete, führt seit dem 31. Mai 1681 den Namen des Mordgrabens. Diese Selbstrache kostete nun aber dem Stadtrat und den Bürgern in einem über zehn Jahre dauernden Prozess viel Geld. Der Bürgermeister Heintsche erlitt namentlich noch im Jahre 1691 deshalb Gefängnisstrafe in Magdeburg und musste 100 Reichstaler Strafe zahlen. Jeder dabei gegenwärtig gewesene Bürger büßte seinen Frevel mit 5 Reichstalern. Übrigens musste man die Gerechtigkeit und Milde der brandenburgischen Regierung doch darin verehren, dass die Stadt ihr Triftrecht bei jenem Mordgraben nach wie vor behielt.